die mit der Energiekrise verbundenen Preisexplosionen auf dem Strom- und Gasmarkt führen mittlerweile deutschlandweit zu nahezu „unbezahlbaren“ Energiepreisen für Unternehmen sowie für die privaten Endverbraucher.
In Deutschland gibt es zwei Gruppen von Versorgern: Grundversorger mit ihrem regionalen Gebiet und überregionale Energielieferanten. Grundversorger haben zurzeit einen sehr großen Zulauf, da die überregionalen Versorger aufgrund der aktuellen Energiemarktpolitik Energie nur zu hohen Preisen beschaffen und entsprechend teure Tarife anbieten. Laufzeitverträge werden nach der Erstlaufzeit in der Regel nicht verlängert, Angebote für Folgeverträge sind deutlich teurer und spiegeln den jetzigen Marktpreis wider. Grundversorger fokussieren sich auf ihr regionales Gebiet und haben daher teilweise noch günstige Konditionen. Gegenüber den teuren Tarifen mit Preisgarantie haben die Grundversorgungstarife keine Preisbindung. Dies kann zu Problemen führen.
Desto mehr Kunden in die Grundversorgung wechseln, umso wahrscheinlicher wird die Anpassung dieser Tarife. Anpassungen im Grundversorgungstarif sind 14-tägig möglich und der Kunde hat keine Möglichkeit dem zu widersprechen. Sollte die Preisspirale weiter nach oben gehen, werden ggf. spätestens zum Ende des Jahres die Grundversorgungstarife radikal nach oben gesetzt, da auch hier Mengen am normalen Handel eingekauft werden müssen. Kunden im Grundversorgungstarif haben zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich ein Problem in einen günstigen Tarif mit Preisgarantie zu wechseln.
Es ist uns gelungen, ein Sonderkontingent von Stromverträgen mit einer Energiepreis-garantie für eine Laufzeit für 12 Monate für Endkunden auszuhandeln. Dieses ist mengenmäßig gedeckelt und nur für einen begrenzten Zeitraum abschließbar, also wenn weg, dann weg.